Die Position Der ISHRS Bezüglich Der Qualifikationen Für Haarchirurgen

Die Position der ISHRS bezüglich der Qualifikationen für Haarchirurgen

Die Position der International Society of Hair Restoration Surgery ist, dass jedes Verfahren, welches einen Hautschnitt zum Zweck der Gewebeentfernung von der Kopfhaut oder des Körpers oder zur Vorbereitung der Kopfhaut oder des Körpers zur Aufnahme von Gewebe (z. B. Umschneiden bzw. Anstanzen eines FUE-Transplantats, Herausschneiden eines Hautstreifens bei FUT, das Schaffen der Empfängerkanäle, einschließlich der Robotik) ein chirurgischer Eingriff ist. Solche Verfahren müssen von einem ordnungsgemäß ausgebildeten und zugelassenen Arzt durchgeführt werden. Alle FUE- Schnittwerkzeuge, einschließlich Robotergeräte, gelten als Handverlängerungen des Bedieners, und als solche müssen alle Bediener dieser Geräte auch Ärzte sein.

Ärzte, die Haarwiederherstellungsoperationen durchführen, müssen über die Ausbildung, Schulung und aktuelle Kompetenz auf dem Gebiet der Haarwiederherstellungschirurgie verfügen.
Nach Ansicht des ISHRS sollten die folgenden Aspekte der Haarwiederherstellung nur von einem zugelassenen Arzt durchgeführt werden:

• Präoperative diagnostische Bewertung
• Operationsplanung
• Durchführung der operativen Tätigkeit, insbesondere: Schnitte oder Stiche zur Spenderhaarentnahme, Haaransatzdesign, Schnitte oder Stiche zur Schaffung der Empfängerkanäle und Management anderer medizinischer Probleme der Patienten und möglicher Nebenwirkungen
• Postoperative Versorgung

Das ISHRS erkennt die Delegation der oben aufgeführten Aspekte von Haarwiederherstellungsverfahren wie folgt an: In einigen Ländern akkreditierte medizinische Fachgruppen, z. B. Arzthelferinnen (USA), Arzthelferinnen (UK), Krankenpflegerinnen (USA und Großbritannien), Chirurgische Versorgungs-Praktiker (UK) sind berechtigt, medizinische und chirurgische Eingriffe unter bestimmten Kriterien durchzuführen. Diese Angehörigen der Gesundheitsberufe sind gegenüber ihrer Genehmigungsbehörde für unethisches Verhalten verantwortlich. In diesen Ländern erkennt das ISHRS an, dass solche Berufsgruppen legal praktizieren, und das ISHRS genehmigt dies, solange sie im Rahmen ihrer Lizenz und unter der Aufsicht eines zugelassenen Arztes praktizieren, der Haaroperationen durchführt und über folgendes verfügt: Ausbildung und aktuelle Kompetenz auf dem Gebiet der Haarwiederherstellungschirurgie.


Die ISHRS hält es für unethisch, dass eine Person in einen Staat und / oder ein Land reist, in dem sie keine Lizenz besitzt, und dort die chirurgischen Aspekte der Haarwiederherstellung durchführt.
Das ISHRS hält es auch für unethisch, wenn ein Arzt eine Person für die selbständige Durchführung von Operationen ausbildet, die nicht als akkreditierte medizinische Fachkraft zugelassen ist.
ISHRS-Mitglieder müssen dem ISHRS-Ethikkodex und der ISHRS-Stellungnahme zu Qualifikationen für die Kopfhautchirurgie zustimmen und diese einhalten. Zuwiderhandlungen werden disziplinarisch verfolgt.

Verabschiedet vom Gouverneursrat am 13.11.2019