Die Position der ISHRS bezüglich der Qualifikationen für Haarchirurgen
Die Position der International Society of Hair Restoration Surgery bekräftigt, dass jedes Verfahren, das einen Hautschnitt zum Zweck der Gewebeentfernung von Kopf- oder Körperhaut oder zur Vorbereitung der Implantation von Kopf- oder Körperhaut einen chirurgischen Eingriff darstellt. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um das Ausschneiden oder Ausstanzen eines FUE (Follicular Unit Extraction)-Transplantates, das Herausschneiden eines Hautstreifens für ein FUE-Transplantat oder die Vorbereitung der Transplantation mit herkömmlichen chirurgischen Methoden oder Roboterunterstützung handelt. Gleichgültig welches Verfahren eingesetzt wird – es darf nur von einem universitär ausgebildeten und zugelassenen Arzt durchgeführt werden. Alle chirurgischen Werkzeuge für die FUE, einschließlich Robotergeräten, gelten als Handverlängerungen des Bedieners, und als solche müssen alle Bediener dieser Geräte selbstverständlich fachlich ausgebildete Ärzte sein.
Alle Ärzte, die Haartransplantationen durchführen, müssen über die Ausbildung, Erfahrung und aktuelle Kompetenz auf dem Gebiet der Haartransplantation verfügen.
Nach Ansicht des ISHRS müssen Ärzte vor der Haartransplantation die folgenden Aspekte beachten:
- Präoperative diagnostische Bewertung
- Operationsplanung
- Durchführung des operativen Eingriffs unter besonderer Berücksichtigung von Schnitt- oder Stichführung zur Spenderhaarentnahme, Haaransatzdesign, Schnitt- oder Stichführung zur Positionierung des Transplantates, Management möglicher anderer medizinischer Probleme der Patienten und möglicher Nebenwirkungen
- Postoperative Versorgung
Das ISHRS nimmt zur Kenntnis, dass in einigen Ländern einzelne Tätigkeiten bei Haartransplantationen von bestimmten medizinnahen Berufsgruppen durchgeführt werden dürfen: Arzthelferinnen und Krankenpflegerinnen dürfen in den USA und in England unter bestimmten Voraussetzungen medizinisch-chirurgische Eingriffe durchführen, ebenso wie chirurgisch ausgebildete Allgemeinmediziner. Die Angehörigen dieser Gesundheitsberufe sind gegenüber ihrer Genehmigungsbehörde für ihr ethisches Verhalten verantwortlich. In diesen Ländern erkennt das ISHRS an, dass solche Berufsgruppen legal praktizieren, und das ISHRS genehmigt diesen Personen zu praktizieren, solange es im Rahmen ihrer Lizenz und unter der Aufsicht eines zugelassenen Arztes geschieht, der Haartransplantaionen durchführt und über folgende Expertise verfügt: Ausbildung und aktuelle Kompetenz auf dem Gebiet der Haartransplantationschirurgie.
Das ISHRS hält es für unethisch, wenn ein Arzt eine Person für die selbständige Durchführung von Operationen ausbildet, die nicht als akkreditierte medizinische Fachkraft zugelassen ist.
ISHRS-Mitglieder müssen dem ISHRS-Ethikkodex und der ISHRS-Stellungnahme zu Qualifikationen für die Kopfhautchirurgie zustimmen und diese einhalten. Zuwiderhandlungen werden disziplinarisch verfolgt.
Verabschiedet vom Gouverneursrat am 13.11.2019